8 replies to “Schmetterlingsmädchen (431)

    1. Ja, zu Hause hergestellt und dann geklebt, im Szene-Jargon nennt man das „paste-up“. Erstens ist es schneller angebracht als ein gespraytes Graffito, die Gefahr, auf frischer Tat ertappt zu werden, ist nicht so groß. Zweitens gilt dieses Verfahren zwar auch als Sachbeschädigung, wird aber vermutlich nicht so oft zur Anzeige gebracht – wem es nicht paßt, daß sowas am eigenen Haus klebt, weicht es einfach mit Wasser ein und kann es wieder abziehen. Dafür rennt man nicht zur Polizei. Bei einem gesprayten Graffito sieht das schon anders aus, da sind die Kosten einer Entfernung ja nicht unerheblich.
      Sachbeschädigung kann mit hohen Geldstrafen und sogar mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. Allerdings muß man es richtig nachweisen, also am besten auf frischer Tat ertappen. Selbst wenn ein Werk signiert ist, kann derjenige später immer behaupten, er sei es nicht gewesen, sondern ein Nachahmer. Es spricht also einiges für paste-ups.

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